Foto: Michael Hörburger Am 22. Januar 2021 trat der Atomwaffenverbotsvertrag in Kraft. Damit sind Entwicklung, Herstellung, Lagerung, Weitergabe, Erwerb, Besitz, Testung und der Einsatz von Atomwaffen für die Vertragsstaaten verboten. Die Atomwaffenstaaten lehnen den Verbotsvertrag ab und traten ihm bis heute nicht bei. Im Juni 2022 fand in Wien die Vertragsstaatenkonferenz zum Atomwaffenverbotsvertrag statt, an… Weiterlesen

