Foto: cdu Der Ministerrat hat ein neues Landesgaststättengesetz in den Landtag eingebracht. Ziel ist der Abbau von Bürokratie durch die Umstellung vom bisherigen Erlaubnisverfahren auf ein einfaches Anzeigeverfahren. Künftig müssen Gastronomiebetriebe ihre Tätigkeit nur noch anzeigen, anstatt eine Genehmigung zu beantragen. Damit entfallen aufwändige Prüfungen sowie umfangreiche Unterlagen. Auch die sogenannte Gestattung für vorübergehende Veranstaltungen… Weiterlesen

