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Aus Berlin für Esslingen (CDU)

Grübel: Sterbehilfe nicht auf Kinder ausweiten

Foto: Tobias Koch

Seit 2002 ist aktive Sterbehilfe in den Niederlanden erlaubt. Ab Februar können auch schwer leidende Kinder unter zwölf Jahren unter bestimmten Voraussetzungen legal getötet werden. Bereits bisher können dort Jugendliche, die älter als zwölf Jahre sind, Sterbehilfe beantragen. Bis zum Alter von 16 Jahren ist die Zustimmung der Eltern erforderlich. Seit 2005 dürfen auch missgebildete Neugeborene straffrei getötet werden, wenn Bedingungen eingehalten werden. Von Anfang an gab es Warnungen vor einer „schiefen Ebene“. Die Zahlen steigen in den Niederlanden: 2022 kamen 8.720 Menschen durch aktive Hilfe von Ärzten zu Tode. Das entspricht einem Anstieg von 13,7 Prozent zu 2021. Auch die Diagnosen haben sich ausgeweitet: So ist laut Gesetz aktive Sterbehilfe nur bei schweren, unheilbaren und unerträglichen Krankheiten zugelassen. Inzwischen akzeptieren Ärzte jedoch auch „Lebensmüdigkeit“ oder Altersgebrechen als Grund. Das mit Abstand häufigste Leiden für den Todeswunsch war 2022 eine Krebserkrankung (57,8 Prozent). Starke Anstiege gab es bei zwei Gruppen: So wurden 288 demenzerkrankte Menschen getötet (plus 34 Prozent gegenüber 2021). Ebenfalls gestiegen ist die Zahl der Getöteten mit einer „Häufung von Altersbeschwerden“ (plus 23,5 Prozent). Grübel sieht die Ausweitung der aktiven Sterbehilfe mit Sorge und rechnet auch hierzulande wegen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Suizidbeihilfe über kurz oder lang mit der Ausweitung der aktiven Sterbehilfe auf Kinder. Außerdem warnt er vor einer schleichenden Gewöhnung an aktive Sterbehilfe: „Die Niederlande zeigen mit diesem Schritt, dass sich eine Gesellschaft mit der organisierten Tötung von Menschen arrangieren kann. Es muss aber darum gehen, kranke, lebensmüde und sterbewillige Menschen zu schützen. Das geht mit einer flächendeckenden und guten Versorgung mit Hospiz- und Palliativdiensten, auch für Kinder, am besten. Das ist bei uns das oberste Gebot.