Foto: Fabian Ripsam Die von der Bundesregierung beschlossene Einbeziehung des gewerblichen Güterverkehrs ab 3,5 Tonnen in die Lkw-Maut ab 1. Juli 2024 betrifft u.a. auch Garten- und Landschaftsbauer, das bürgerschaftliche Engagement der Tafeln, den Hausmeisterservice, die Energieversorgung, die Entsorgung, den Messebau und andere vergleichbare Tätigkeiten. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hatte im März… Weiterlesen
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