Foto: Hospiz Esslingen, Portrait: Tobias Koch
Im Jahr 2020 erklärte das Bundesverfassungsgericht den §217 StGB, der bis dahin die geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid unter Strafe gestellt hatte, für verfassungswidrig. Es gehöre zur Freiheit des Menschen, auch über sein Lebensende entscheiden und dafür die Hilfe Dritter in Anspruch nehmen zu können. Was bedeutet das Urteil für eine Gesellschaft, für unsere Stadt, für Pflegeeinrichtungen und Hospize? Was ist zu tun, damit Menschen in unserer Stadt gut leben und gut sterben können? Darüber diskutierten und informierten letzte Woche, Markus Grübel MdB, Dekan Bernd Weißenborn, Prof. Dr. Andreas Heller von der Uni Graz, Thilo Naujoks, Geschäftsführer der Städt. Pflegeheime Esslingen und Susanne Kränzle, Gesamtleitung des Hospiz Esslingen im Rahmen eines Podiumsgesprächs zum Thema „Suizidassistenz – warum wir eine sorgende Stadtgesellschaft brauchen“. Was den vielen interessierten Zuhörern, darunter auch der neue CDU-Bundestagskandidat Dr. David Preisendanz, im Gedächtnis bleiben wird, ist vor allem die beruhigende Erkenntnis, dass es in Esslingen glücklicherweise Einrichtungen und viele hauptamtlich- und ehrenamtlich tätige Menschen gibt, die einen bei Fragen rund ums Lebensende nicht alleine lassen und helfend zur Seite stehen. Auch wenn die gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, ist Markus Grübel froh, dass sich die Bundespolitiker fraktionsübergreifend einig sind, dass die Suizidprävention gestärkt wird: „Es ist dringend notwendig, dass beispielsweise zügig flächendeckende, niedrigschwellige Beratungsstellen eingerichtet werden. Denn seit das Sterbehilfeverbot gekippt wurde, steigt die Zahl der assistierten Suizide stetig“, mahnt Grübel und betont, wie wichtig es ist, dieses Thema immer wieder ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken.