Foto: A. Silberhorn Das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum soll dazu dienen, ungenutzte Wohnungen nicht leer stehen zu lassen, die Nutzung als Ferienwohnungen zu untersagen und die Umwidmung in Büroräume und Gewerbe zu unterbinden. Verstöße gegen die Genehmigungserfordernis können mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro sanktioniert werden. Verstöße gegen die Auskunfts-, Registrierungs- und Anzeigepflicht können… Weiterlesen
