Foto: Bündnis Esslingen aufs Rad Seit dem 28. April 2020 gilt ein gesetzlich festgelegter Mindestabstand beim Überholen: Kfz-Fahrer*innen müssen nun mindestens 1,5 m innerorts und 2 m außerorts beim Überholen von Radfahrer*innen einhalten. Der Mindestabstand gilt auch beim Überholen an Schutzstreifen und an Radfahrstreifen. Streng genommen gilt das Gebot des ausreichenden Seitenabstands nur für das… Weiterlesen
