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TV Hegensberg e.V.

Bebauungsplan für den Sportplatz ist unwirksam

Foto: TVH

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim hat sich auf Antrag des Turnvereins Hegensberg mit dem am 17. Februar 2020 vom Gemeinderat der Stadt Esslingen beschlossenen Bebauungsplan Wilhelm-Nagel-Straße/Breitingerstraße befasst. Nach umfangreichem Schriftverkehr und diversen Stellungnahmen sowie einer mündlichen Verhandlung vor dem 8. Senat des VGH am 13. September 2021 wurde am 17. September das Urteil verkündet: Der VGH hat den Bebauungsplan für unwirksam erklärt, eine Revision nicht zugelassen und die Kosten des Verfahrens der Stadt Esslingen aufgebürdet. Damit ist der auf dem Sportplatz geplante Bau von 17 Wohnungen vom Tisch. Der Sportplatz bleibt ein Sportplatz.

 

Beim Turnverein Hegensberg wurde dieses Urteil mit großer Erleichterung aufgenommen. Es gibt dem Verein Planungssicherheit und Freiraum für die künftige Entwicklung auf dem Sportgelände, das wegen seiner zentralen Lage im Ort gut zu Fuß erreichbar ist. Besonders für Kinder und ältere Menschen ist das besonders wichtig.