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Freie Wähler Esslingen

Zweckentfremdungsverbot -eigentlich will es keiner

Foto: A. Silberhorn

Das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum soll dazu dienen, ungenutzte Wohnungen nicht leer stehen zu lassen, die Nutzung als Ferienwohnungen zu untersagen und die Umwidmung in Büroräume und Gewerbe zu unterbinden. Verstöße gegen die Genehmigungserfordernis können mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro sanktioniert werden. Verstöße gegen die Auskunfts-, Registrierungs- und Anzeigepflicht können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro belegt werden. Keine kleinen Summen, wie die Freien Wähler meinen.

 

Das Zweckentfremdungsverbot greift in die Grundrechte der Eigentümer ein. „Einen Eingriff, den wir Freie Wähler ablehnen, wie das ganze Zweckentfremdungsverbot“, so Annette Silberhorn-Hemminger, Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler. In den vergangenen 5 Jahren gab es 444 Nutzungsänderung von Gewerbe in Wohnen, aber nur 56 von Wohnen in eine andere Nutzung. „Wir Freien Wähler wollen zur Schaffung von Wohnraum die entscheidenden Hebel setzen“, stellt Silberhorn-Hemminger klar. Das Zweckentfremdungsverbot gehört nicht dazu.

 

Entscheidende Hebel gibt es viele. Alte Bebauungspläne sind zu überarbeiten. Dazu braucht es Zeit und Personal. In den kommenden Jahren sollen 3.000 Wohnungen in Esslingen entstehen. Dazu braucht es Zeit und Personal. Anreizsysteme für Vermieter wie das Wohnraummanagement wurden geschaffen. Dazu braucht es Vertrauen, Zeit und ein wenig Personal. Die baurechtlichen Freiräume, die Bund und Land zur Schaffung von Wohnraum bieten, sollen  umgesetzt werden. Dazu braucht es Zeit und Personal.

 

Für die Umsetzung des Zweckentfremdungsverbotes planen die Befürworter weder Zeit noch Personal ein. Angesiedelt beim Baurechtsamt, soll das Aufspüren von zweckentfremdeten Wohnungen, deren Prüfung, die Ansprache an die Eigentümer und ggf. die Einleitung des Bußgeldverfahrens so nebenbei vom Baurechtsamt geleistet werden. Ohne Personal wird das nicht funktionieren. Fazit: Eigentlich will keiner so richtig das Verbot.