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Sozialverband VdK

Wieder tel. Krankschreibung bei Atemwegsinfekten

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Seit 4. August 2022 ist es Patienten wieder möglich, sich bei leichten Atemwegserkrankungen telefonisch krankschreiben zu lassen. Angesichts steigender Infektionszahlen wurde die frühere Corona-Sonderregelung wieder aktiviert. Dies gab der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Berlin bekannt und verwies zugleich auf die Befristung bis zum 30. November 2022. Durch diese Ausnahmeregelung können Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden. Niedergelassene Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand dieser Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden. Mit dem Wiedereinsetzen der telefonischen Krankschreibung will man volle Wartezimmer in Arztpraxen und das Entstehen neuer Infektionsketten vermeiden, hob der G-BA gegenüber den Medien hervor.