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Bald ist der Lappen weg – ganz ohne Alkohol und Raserei. Vielmehr von langer Hand geplant, nämlich bereits 2006 von der EU mit einer Richtlinie, die innerhalb der Union den Umtausch sämtlicher nationaler Führerscheine in die einheitlichen, fälschungssicheren und scheckkartenartigen EU-Dokumente vorschreibt.
Die Großaktion, deren erste Frist am 19. Januar fällig ist, betrifft in Deutschland alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Exemplare – und das bedeutet gewaltig viel Urkundenmaterial, das allein hierzulande umgewälzt wird: Bundesweit müssen laut ADAC 43 Millionen Führerscheine gewechselt werden, davon 15 Millionen auf Papier, wie sie bis Ende 1998 ausgestellt wurden – die klassischen grauen oder die etwas jüngeren rosafarbenen „Lappen“. Hinzu kommen 28 Millionen zwischen 1. Januar 1999 und 18. Januar 2013 ausgegebene Scheckkarten-Führerscheine.
Weil solche Massen hier wie in anderen europäischen Landen auch die fleißigsten Führerscheinstellen enorm fordern, hat die EU in weiser Voraussicht die gesamte Aktion auf gut zehn Jahre gestreckt: Bis 19. Januar 2033 muss jede(r), der oder die im öffentlichen Straßenverkehr ein führerscheinpflichtiges Vehikel steuert, das EU-Dokument beantragt haben. Damit nicht alle auf den letzten Drücker kommen, wird der Wechselmarathon zum Staffellauf mit Jahresfristen. Als erste sind die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 dran, die ihren „Pappendeckel“ bis 19. Januar 2022 persönlich umtauschen müssen.
Dass der Termin in eine Corona-Hochphase fällt, die Ämter und Behörden sowieso aufs Äußerste strapaziert, war bei der langfristigen Planung natürlich nicht zu ahnen. Vielerorts wird eine Überlastung der zuständigen Stellen gemeldet.
Auch bei der Führerscheinstelle im Esslinger Landratsamt sowie in den drei Außenstellen in Nürtingen, Bernhausen und Kirchheim verzeichne man „aufgrund des Pflichtumtausches ein erhöhtes Publikumsaufkommen“, sagt auf Anfrage Landkreis-Sprecher Wolf-Dieter Roser. Es gebe aber noch Online-Termine bis zum Stichtag 19. Januar. Roser empfiehlt eine Anmeldung, es sei aber auch möglich, bei der Führerscheinstelle ohne Terminvereinbarung vorzusprechen. Die Wartezeit ohne Anmeldung betrage derzeit im Schnitt rund 20 Minuten.
Man kann den Antrag auch über das Bürgermeisteramt des jeweiligen Wohnorts stellen. Dabei spart man Weg, sollte laut Roser aber unbedingt einen Termin vereinbaren. In diesem Fall muss der neue EU-Führerschein drei bis vier Wochen nach Beantragung bei der Führerscheinstelle abgeholt werden. Sonst wird er innerhalb desselben Zeitraums per Post zugeschickt. Auch erhält man bei den Führerscheinstellen für die Zwischenzeit einen nur im Inland gültigen vorläufigen Führerschein, da der alte sofort zur Entwertung gestanzt wird. Wer will, kann ihn mit nach Hause nehmen und einrahmen.
Wohlgemerkt: Die aktuelle und die weiteren Fristen bis 2025 (Stichtag ist jeweils der 19. Januar) gelten tatsächlich nur für Inhaber von Papierführerscheinen – inklusive jenen, die noch in der DDR ausgestellt wurden. 2023 sind die Jahrgänge 1959 bis 1964 dran und so weiter bis 2025 (Jahrgänge 1971 und später). Vor 1953 geborene Fahrerinnen und Fahrer sind erst bei der allerletzten Tranche dabei, ihre Frist endet am 19. Januar 2033.
Bei den von 1999 bis 2013 ausgegebenen Kartenführerscheinen richten sich die Fristen nicht mehr nach dem Geburtsdatum des Inhabers oder der Inhaberin, sondern nach dem Ausstellungsjahr, angefangen mit 1999 bis 2001 in der ersten Umtauschphase, die am 19. Januar 2026 endet.
Im Prinzip ist es möglich, seinen Führerschein bereits umzutauschen, wenn man noch nicht an der Reihe ist. Julian Häußler, Pressesprecher des ADAC Württemberg, rät jedoch davon ab, ebenso Landkreis-Sprecher Roser: Der Gesetzgeber habe nicht ohne Grund eine Staffelung beschlossen, erschwerend komme Corona hinzu. Und: Das neue Führerschein-Dokument – nicht die Fahrerlaubnis selbst – gilt im Unterschied zum alten nur 15 Jahre. Wer früher tauscht, muss früher wieder tauschen.
Und wer gar nicht fristgerecht tauscht, muss pro Kontrolle zehn Euro Strafe zahlen – relativ moderat, denn er fährt ja nicht ohne Fahrerlaubnis, nur ohne gültigen Führerschein. Zudem setzt der deutsche Staat angesichts der Überlastung vieler Führerscheinstellen die Geldbuße bis zum 19. Juli 2022 aus. Häußler warnt aber: „Bei Fahrten ins Ausland könnte es Probleme geben.“ Ist die Umtauschaktion aus Sicht des ADAC überhaupt den ganzen Aufwand wert? Häußler: „Ja. Wir halten die Fälschungssicherheit und Einheitlichkeit für notwendig.“