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Sozialverband VdK

VdK-Stellungnahme: Krankschreibung ab dem 1. Tag

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Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg sieht die von der Bundesregierung geplante Abschaffung der telefonischen Krankschreibung und die geplante verpflichtende Krankschreibung ab dem ersten Tag äußerst kritisch. Die Reform sieht vor, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer künftig schon am ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen müssen, dazu soll die telefonische Krankschreibung abgeschafft werden.

„Mit dieser Reform unterstellt die Regierung einmal mehr, dass sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer krankmelden, obwohl sie gesund sind. Es unterstellt, dass sie den Sozialstaat missbrauchen“, sagt Hans-Josef Hotz, Vorsitzender des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg e.V. „Doch Misstrauen wird unsere Wirtschaft nicht voranbringen. Als Vertreter der Patientinnen und Patienten wissen wir: Auch wenn es einige ganz wenige Ausnahmen geben mag, sind die meisten Menschen tatsächlich arbeitsunfähig, wenn sie sich krankmelden. Und ganz davon abgesehen: Wir schaffen damit ein gewaltiges Bürokratiemonster für die Arztpraxen, die ohnehin vielerorts schon überlastet sind.“