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Umweltbundesamt: Luftreiniger/Masken in Schulen

Seit dem 9.7. liegt eine überarbeitete Empfehlung des Umweltbundesamtes UBA zum Thema Infektionsrisiko in Schulen vor. Hier eine Zusammenfassung:

MASKEN:
Untersuchungen der Uni Bonn mit Viren, die für Menschen ungefährlich sind, haben gezeigt, dass das richtige Tragen von FFP2- oder OP-Masken die Anzahl der infektiösen Areosole in einem Raum um über 99% senken. Hoher Fremdschutz!

LÜFTEN:
Das UBA unterscheidet drei Klassenraum-Kategorien:
KAT1: Räume gut belüftbar (raumlufttechnische Anlage RTA und/oder Fenster weit zu öffnen).
KAT2: Keine RTA und Fenster nur kippbar.
KAT3: Nicht belüftbar

Bei Klassenräumen der KAT1 sind mobile Luftreiniger nicht notwendig. Regelmäßiges Stosslüften und das Einhalten der AHA-Regeln bieten hier hohen Infektionsschutz. Bei Räumen der KAT2 sollte eine Zu- und Abluftanlage installiert werden. Alternativ können fachgerecht aufgestellte mobile Luftreiniger das Infektionsrisiko zusammen mit AHA-Regeln reduzieren. Räume der KAT3 sollten nicht zum Unterricht genutzt werden. Hier werden hohe CO2-Konzentration erreicht, die die Lernfähigkeit einschränken und Kopfschmerzen und Übelkeit verursachen.

Das UBA schätzt, dass 15-25% der Klassenräume zur KAT2 gehören. Die höchste Wirkung bietet eine einfache Zu- und Abluftanlage, die kontinuierlich frische Luft zu- und verbrauchte Luft abführt. Alternativ können mobile Luftreiniger zum Einsatz kommen. Wichtig ist hier, dass diese fachgerecht aufgestellt werden. Dabei muss eine Luftwechselrate von 5-6 pro Stunde erreicht werden. Hier ist die Lärmentwicklung und die Wirksamkeit über den gesamten Raum zu berücksichtigen. Unterschiedliche Techniken haben Vor- und Nachteile. Aus diesem Grund sind aus unserer Sicht Zu- und Abluftanlagen besser.

UBA: „Mobile Geräte beseitigen nicht die sich in einem Schulraum durch Atmung anreichernde Luftfeuchte, das Kohlendioxid und weitere chemische Gase aus Mobiliar und Bauprodukten. Daher muss trotzdem regelmäßig gelüftet werden.“