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VCD Esslingen e.V.

Umleitung Neckaruferweg auf der Mettinger Straße

Foto: T. Rumpf

Mit dem Hund eine Runde drehen, sich coronaconform zum Spazierengehen verabreden, zur Arbeit radeln, seine Kinder bewegen…. Es gibt viele Gründe, auf dem Neckaruferweg unterwegs zu sein.

Wer aktuell mit dem Fahrrad oder zu Fuß am Neckarufer von Mettingen Richtung Esslingen gelangen will, wird auf gelb abmarkierte sogenannte „Radschutzstreifen“ oder den schmalen Gehweg an der Mettinger Straße umgeleitet.
Umgeleitet wird aufgrund von Bauarbeiten, denn die seit einigen Jahren schon marode Bücke über den Rossneckar wird in den kommenden Monaten erneuert. Grundsätzlich eine gute und längst überfällige Maßnahme. Jedoch ist Jung und Alt dort mit erheblichen Mengen an Autoverkehr konfrontiert, der trotz dem dorthin umgeleiteten Neckartalradweg mit 50 km/h fahren darf. Nicht nur Familien mit kleinen Kindern bekommen es da mit der Angst zu tun, auch versierte Alltagsradler*innen bekommen ein mulmiges Gefühl, wenn zu schnell und zu eng überholt wird. Zu schnell für den Neckartalradweg und zu eng, wenn teilweise der Mindest-Mindestabstand nicht eingehalten wird.
Beim Überholen von Radfahrenden müssen innerorts 1,5 m Abstand gehalten werden zwischen KFZ und dem linken Lenkerende. Ist dafür nicht genug Platz, herrscht laut StVO Überholverbot.
Damit die gefährlichen Situationen, die dort täglich beobachtet werden können, nicht zu schlimmen Unfällen führen und bald der Vergangenheit angehören, appellieren wir an die Stadt Esslingen, die Baustellenumleitung so kurz wie möglich zu halten und während der Dauer der Umleitung Fußgänger*innen und Radfahrende durch eine Tempobegrenzung auf der Mettinger Straße auf 30 km/h zu schützen.
Als VCD hoffen wir sehr, dass die aufgestellten Banner von Verkehrwacht und ADFC ihre Wirkung zeigen und zu geringe Überholabstände kein “Kavaliersdelikt” mehr sind. Übrigens: auch von Fußgänger*innen auf dem Gehweg muss ein Abstand von 1 m eingehalten werden.