Foto: dpa/Nietfeld Die Lage scheint verzwickt: In wenigen Wochen, am 15 März, wird die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte in Gesundheitsberufen in Kraft gesetzt. Das bedeutet, dass die Betroffenen bis zu diesem Zeitraum bei ihren Arbeitgebern nachweisen müssen, „dass sie geimpft, genesen sind oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können“, wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilt. Eine… Weiterlesen
