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SPD 60+ Kreisverband Esslingen

SPD60+ Landesvorstand tagt in Plochingen

Foto: Beate Schweinsberg-Klenk

Natürlich stand im Mittelpunkt der Diskussion der von Putin losgetretene Krieg in der Ukraine und das Leid der Menschen dort.Der Vorsitzende Rainer Arnold gab einen Überblick über die aktuelle Lage. Nach dem  Mittagessen gab es eine Führung durch unser Vorstandsmitglied Beate Schweinsberg-Klenk.Ein weiteres Thema war der Radikalenerlass, der vor 50 Jahren eingeführt wurde. Extremistenbeschluss – und kein Ende?

Doch – der Landtag von Baden-Württemberg könnte in seinem 50. Jahr den höchst umstrittenen Erlass aufheben und den angerichteten Schaden beseitigen, vorausgesetzt er würde sich seiner Entstehung, seiner Anwendungspraxis und seiner rechtlichen Fragwürdigkeit bewusst. Dieser Problematik wandte sich der LV der AG60Plus zu.

1972 fassten die Ministerpräsidenten der Länder unter dem Vorsitz von Bundeskanzler Brandt den ominösen Extremistenbeschluss, der aber nie Gesetz, also parlamentarisch legitimiert wurde: Jeder Bewerber für den öffentlichen Dienst muss die Gewähr bieten, sich jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten, d.h. jeder wurde auf „verfassungsfeindliche“ Aktivitäten und Gesinnung überprüft, z.B. ob er oder sie einer linken Gruppierung oder Partei angehörte. Bei Zweifeln an der Verfassungstreue, die durch Ermittlungen des Verfassungsschutzes genährt wurden, erfolgte eine Ablehnung, bei vielen quasi ein Berufsverbot. Konkrete Dienstverstöße spielten keine Rolle. Rechte blieben im Amt.

Der damalige Ministerpräsident Filbinger vertrat eine geradezu obsessive Phobie gegenüber Linken.Er duldete „keine Laxheit“ gegenüber „Verfassungsfeinden und politischen Verführern“ besonders im „pädagogischen Raum“. Deshalb entwickelte Baden-Württemberg eine besonders rigorose Form der Überprüfungspraxis Gegenüber den Betroffenen des Berufsverbots sollte zeitnah eine Entschuldigung, Rehabilitierung und, wo nötig, eine finanzielle Entschädigung durch die Landesregierung erfo