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Beitrag eines Vereinsmitglieds zum Thema Spaßfeuer in Wohnortnähe:
Nach einem Tag brütender, kaum auszuhaltender Hitze und stickiger Luft nutzt man in der Regel die Abendstunden, um die Fenster zu öffnen und die Zimmer mit frischer, kühler Luft zu fluten. In manchen Wohngebieten in Esslingen müssen die Fenster jedoch geschlossen bleiben. Warum?
Es gibt Zeitgenossen, die ein Wiesengrundstück gerne in einen Festplatz verwandeln, wozu auch ein zünftiges Feuer mit einem Durchmesser von bis zu vier Metern gehört. Ein solches Feuer darf natürlich nicht vor dem nächsten Morgen ausgehen, weshalb gerne kräftig nachgelegt wird – mit Altholz, dessen Herkunft dabei keine Rolle spielt. Während beispielsweise der Wertstoffhof Katzenbühl Altholz nach Schadstoffklassen kategorisiert und entsprechende Gebühren für eine sachgerechte Entsorgung erheben muss, können hier Althölzer jeglicher Kategorie kostengünstig „entsorgt“ werden.
Den Schaden tragen dabei die Umwelt und betroffene Anwohner, die einem Schadstoffcocktail ausgesetzt werden und deren Lebensqualität erheblich beeinträchtigt wird. Niemand hat etwas gegen gemeinsames Feiern auf Wiesengrundstücken. Rücksicht auf Mitmenschen ist jedoch eine Tugend, die zunehmend in Vergessenheit gerät.
Nach der Amtssprache ist ein kleines Feuer erlaubt. Dieser Begriff scheint jedoch dehnbar wie ein Kaugummi zu sein, zumal sich keine Behörde dafür zuständig fühlt, Verstöße zu ahnden. Deshalb wünschen wir uns klare und eindeutig formulierte Regelungen, die Freizeitfeuer auf ein vertretbares Maß begrenzen und konsequent durchgesetzt werden. Das würde sowohl den Interessen der Feiernden als auch dem Schutz von Umwelt und Nachbarschaft gerecht werden.

