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Aus Berlin für Esslingen (CDU)

„Sexuelle Identität“ ins Grundgesetz

Foto: Bundestag/Büro Preisendanz

Der Esslinger CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. David Preisendanz hat sich in einer Bundestagsdebatte dafür ausgesprochen, den Gleichheitsartikel des Grundgesetzes um das Merkmal der „sexuellen Identität“ zu ergänzen: „Ich persönlich halte diese Klarstellung auch und gerade als Signal an die betroffenen Menschen für wichtig. Auch, weil homosexuelle Menschen bis heute Hass und Alltagsdiskriminierung ausgesetzt sind!“ Es gehe um ein verfassungsrechtliches Bekenntnis, so der Rechtspolitiker. Ausschlaggebend sei für ihn, dass im besagten Artikel 3 des Grundgesetzes bereits heute bestimmte, typischerweise von Diskriminierung betroffene Gesellschaftsgruppen explizit aufgeführt sind; homosexuelle Menschen in der Aufzählung als einzige Opfergruppe der Nationalsozialisten bislang aber fehlten. Und das, obwohl Homosexuelle auch noch unter Geltung des Grundgesetzes strafrechtlich verfolgt worden seien. Preisendanz wandte sich in seiner Rede aber auch gegen eine „Moralisierung, die wir in diesen Debatten immer wieder erleben“ und betonte: „Es gibt keine rechtliche Schutzlücke, da wir sowohl nach Artikel 3 Absatz 1 als auch gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der EU-Grundrechtecharta alle Menschen gleich schützen, unabhängig von persönlichen Merkmalen!“ Wer deshalb bei Grundgesetzänderungen skeptisch sei, wolle deswegen nicht automatisch Schutz versagen oder vor Diskriminierung die Augen verschließen. Tatsächlich lehnt die Mehrheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in dieser Frage eine Grundgesetzänderung bislang ab. Im Bundesrat war dagegen eine Initiative für eine entsprechende Grundgesetzänderung bereits erfolgreich, die von drei CDU-geführten Bundesländern angestoßen worden war. Bislang lautet der diskutierte Passus im Gleichheitsartikel der Verfassung wie folgt: “Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.” Der letzte Satz ist erst 1994 eingefügt worden.