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Aus Berlin für Esslingen (B90/Die Grünen)

Schäfer: „Bahn muss leistungsfähiger werden“

Foto: Büro Sebastian Schäfer MdB

Im Bundestag haben wir zwei wichtige Gesetzentwürfe für die Verkehrspolitik beraten: Das Bundesschienenwegeausbaugesetz und die Reform der Lkw-Maut. Auf beide Gesetze hat sich die Ampel im Koalitionsvertrag verständigt.

Das Deutschlandticket macht Bahnfahren in ganz Deutschland viel einfacher und billiger – und der große Erfolg des 49-Euro-Tickets zeigt: Wenn es ein attraktives Angebot gibt, fahren die Menschen mit der Bahn. Gleichzeitig ist klar: Die Bahn muss besser werden und die Menschen im Land wollen das auch endlich spüren und sehen.

Für uns Grüne im Bundestag steht fest: Wir wollen massiv in die klimafreundliche Schiene investieren, damit Bahnverbindungen in Deutschland wieder pünktlich werden und mehr Menschen und Güter mit dem Zug zuverlässig ihre Ziele erreichen. Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, bis 2030 den Marktanteil der Schiene im Güterverkehr auf 25 Prozent zu steigern und doppelt so viele Fahrgäste zu befördern. Dafür braucht es Geld, das zügig und klug eingesetzt wird – nach langen Jahren der Vernachlässigung durch die vorherigen Bundesverkehrsminister.

Konkret reformieren wir das Bundesschienenwegeausbaugesetz: Dabei soll der Bund viel intensiver als bisher in den Erhalt und die Erneuerung der Schienen-Infrastruktur investieren. 30 Jahre nach der großen Bahnreform von 1993/94 werden wir damit die Strukturen des Bahnwesens bei uns grundlegend erneuern. Das Schienennetz wird einer neuen, gemeinwohlorientierten Infrastrukturgesellschaft (InfraGO) überantwortet. Die Entwicklung des Schienennetzes soll an langfristigen verkehrspolitischen Zielen orientiert sein. Wichtig dabei ist: Gewinne aus dem Netzbetrieb bleiben beim Netz, Gemeinwohl statt Rendite ist die Maßgabe.

Die Reform der LKW-Maut sorgt dafür, dass Lastwagen, die mehr CO2 ausstoßen auch mehr bezahlen. Zusätzlich wird die Mautpflicht auf Fahrzeuge mit einem Gewicht ab 3,5 Tonnen erweitert (bisher ab 7,5). Handwerksfahrzeuge sind davon ausgenommen.