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Aus Berlin für Esslingen (CDU)

Markus Grübel: Sorgen Sie für den Ernstfall vor

Foto: Markus Grübel

In Online-Vorträgen informierte der Bundestagsabgeordnete Markus Grübel kürzlich über 200 Teilnehmer über Patientenverfügung  und Vorsorgevollmacht. Im Vortrag stellte Grübel heraus, weshalb es wichtig ist, vorzusorgen: „Es führt zu Problemen, wenn bei schwerer Krankheit  Behandlungswünsche und die Vertretung ungeregelt sind. Angehörige können dann beispielsweise bei Fragen zu medizinischer Behandlung nicht entscheiden. Dies umfasst Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, und eventuell einen Organspenderausweis“. Grübel erläuterte die Bedeutung  von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht und ging dabei auf Unterschiede zwischen christlicher Patientenverfügung und der  Formulierungshilfe  des Bundesjustizministeriums  (BMJV) ein. Auch auf das Formular und die Beratungsleistungen der „Esslinger Initiative vorsorgen – selbst bestimmen e.V.“ wies Grübel hin. „Die christliche Patientenverfügung berücksichtige die theologisch-ethischen Aspekte eines christlichen Umgangs mit dem Tod. Dazu gehöre auch eine deutliche Ablehnung der Tötung auf Verlangen und der ärztlichen Beihilfe zur Selbsttötung. Unabhängig davon,welche Textbausteine und Formulierungshilfe man nutze, sei es wichtig, dass konkret beschreiben werde, in welchen Situationen die Patientenverfügung gelten soll und welche Behandlungswünsche man in diesen Situationen habe“, so Grübel, der Berufserfahrung als Notar und Betreuungsrichter hat. Die Durchführung oder die Ablehnung bestimmter Maßnahmen wie die künstliche Ernährung oder die Behandlung mit einem Antibiotikum sollte man in der Patientenverfügung festhalten. Abschließend riet Grübel dazu, sich bei einem Arzt, einem Notar bzw. Rechtsanwalt, einer kirchlichen Stelle oder einer Initiative wie der “Esslinger Initiative e.V.” beraten zu lassen.