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Im Lichte des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 15.11.2023 wird von der Ampelregierung die Aussetzung der Schuldenbremse gefordert. Dazu erklärt Markus Grübel: Die Voraussetzungen für eine Aussetzung der Schuldenbremse liegen nicht vor. Weder liegt eine “Naturkatstrophe” noch eine “außergewöhnliche Notsituation” vor. Wir haben Rekordsteuereinnahmen. Die Ampel hat kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zwingt die Ampel nun – ganz im Sinne der Steuerzahler – zur Prioritätensetzung. Einsparpotenzial gibt es genug. Zum Beispiel beim Bürgergeld. Würde man von den insgesamt 3,9 Mio. erwerbsfähigen Bürgergeldempfängern nur 500.000 Menschen in Arbeit bringen, würde das eine Entlastung der Staatsfinanzen von bis zu 15 Mrd. Euro bedeuten. Arbeitskräfte werden dringend gesucht. Eine Erhöhung des Bürgergelds bringt neue Probleme. Die erhöhten Sätze des Bürgergeldes in Verbindung mit geringerem Druck zur Arbeitsaufnahme können dazu führen, dass die Arbeitsanreize zu gering sind. Oft ist es jedoch nicht der Barbetrag, sondern die Übernahme der Kosten für die Miete und die Heizkosten, die einer Arbeitsaufnahme entgegenstehen. Aber auch Subventionen und der Plan über 5000 neue Beamtenstellen für die Kindergrundsicherung zu schaffen, müssen auf den Prüfstand. Die Ampel redet gern vom Abbau klimaschädlicher Subventionen, passiert ist bisher nichts. Allein die von der Union immer wieder geforderte Rückabwicklung des Gebäudeenergiegesetzes würde knapp 10 Mrd. Euro einsparen. Die Union hat mit ihrer Politik für ein Jahrzehnt mit wachsender Wirtschaft, hoher Beschäftigung, steigenden Löhnen und ausgeglichenen Bundeshaushalten gesorgt. Die positive wirtschaftliche Entwicklung hat den Unternehmen Investitionsspielräume eröffnet. Gleichzeitig ist durch die solide Haushaltspolitik der unionsgeführten Bundesregierungen die Staatsverschuldung Deutschlands seit 2012 kontinuierlich gesunken.