Foto: Markus Grübel
In der letzten Sitzungswoche vor der parlamentarischen Sommerpause fand die konstituierende Sitzung des Interfraktionellen Gesprächskreis Hospiz (IFG) in der 20. WP statt. Auch in der 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestags ist Markus Grübel, wie seit 2010 ununterbrochen, einer der drei Vorsitzenden. An der Sitzung nahmen neben zahlreichen Bundestagsabgeordneten auch Vertreter des Deutschen Hospiz- und Palliativverbands, der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention, der Wohlfahrtsverbände der Kirchen, Diakonie und Caritas, teil. Einigkeit bestand darin, dass parallel zur bevorstehenden Neuregelung des Sterbehilfegesetzes, dringend die Suizidprävention gestärkt werden muss. Jedes Jahr sterben über 9000 Menschen durch Suizid, Viele davon hätte man retten können, da der Suizidwunsch meist nur kurzfristig besteht. Ihren Appell und Eckpunkte für eine solche Regelung zur Suizidprävention übermittelten die Organisationen auch den Bundestagsabgeordneten. Zu den Forderungen gehört die Einrichtung einer zentralen Koordinierungs- und Beratungsstelle für Menschen, die überlegen, sich das Leben zu nehmen. Die Eckpunkte sehen auch eine Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung vor, um Sterbewünschen mit einer guten medizinischen Behandlung bei körperlichen Leiden zu begegnen. Die Organisationen fordern zudem eine Strategie gegen Einsamkeit und eine stärkere Thematisierung des Themas in der Aus- und Fortbildung. Eine Neuregelung wurde nötig, da das Bundesverfassungsgericht im Februar 202 das zuvor geltende Verbot organisierter, sogenannter geschäftsmäßiger Hilfe bei der Selbsttötung kassiert hatte. Es entschied, dass das Recht auf selbstbestimmtes Leben auch das Recht umfasst, sich das Leben zu nehmen und dabei Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Seitdem können Organisationen, die diese Form der Sterbehilfe anbieten oder vermitteln, legal in Deutschland tätig sein. Der organisierten Sterbehilfe wurde Tür und Tor geöffnet.