Foto: Bundeswehr
Letzte Woche hat der Bundestag das Sondervermögen Bundeswehr beschlossen. „Es freut mich, dass wir uns nach mehreren Verhandlungsrunden mit der Ampel-Koalition auf eine gemeinsame parteiübergreifende Lösung einigen konnten“, so Grübel. In seiner Zeitenwendenrede im Februar hatte Bundeskanzler Scholz 100 Milliarden Euro für die Aus- und Aufrüstung der Bundeswehr sowie den dauerhaften Anstieg der Verteidigungsausgaben auf zwei Prozent des Bruttoinlandsproduktes angekündigt. Mit dieser Rede, wenige Tage nach dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, war es Scholz gelungen, vor die Welle zu kommen. Leider ließ die Erfüllung der dabei geweckten Erwartungen auf sich warten. Ende April wurden die Entwürfe zur dafür notwendigen Grundgesetzänderung und zum Bundeswehrsondervermögensgesetz dem Bundestag vorgelegt und in erster Lesung beraten. Letztlich konnte die Union erreichen, dass alle für sie wichtigen Punkte berücksichtigt werden: Das Sondervermögen steht ausschließlich der Bundeswehr zur Verfügung. Die Mittel für Maßnahmen zur Cybersicherheit und zum Zivilschutz müssen aus dem Etat des Bundesinnenministeriums zur Verfügung gestellt werden. Das Zwei-Prozent-Ziel soll im mehrjährigen Durchschnitt erreicht werden, eine Regelung, die vertretbar ist, da es 2022 schwierig würde, komplett zwei Prozent des Bruttoinlandsproduktes auszugeben. Das liegt daran, dass Mittel aus dem Haushalt, somit auch aus dem Verteidigungshaushalt, erst abfließen dürfen, wenn das Haushaltsgesetz beschlossen worden ist. Wegen der Bundestagswahl konnte der Haushalt für 2022 nicht, wie üblich, gegen Jahresende, sondern erst letzte Woche vom Bundestag beschlossen werden. „Dem Sondervermögen wird ein Wirtschaftsplan beigefügt, der alle Beschaffungsvorhaben genau auflistet, die finanziert werden sollen. Ein Gremium des Haushaltsauschusses wird die Ausgaben überwachen. Auch einen Tilgungsplan wird es geben“, dieser war mir besonders wichtig, so Grübel.