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Vor kurzem fand im Bundestag der erste Interfraktionelle Gesprächskreis Hospiz (IFG) im Videokonferenz-Format statt. Teilnehmer waren neben Bundestagsabgeordneten auch Ärzte und Vertreter aus den Bereichen Hospizarbeit und Palliativmedizin sowie Vertreter von Caritas, Diakonie und Kirchen. Diskutiert wurde über die notwendige Neuregelung des §217 StGB (assistierter Suizid), nachdem das Bundesverfassungsgericht den §217, der die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellte, letztes Jahr für verfassungswidrig erklärte. Markus Grübel, Co-Vorsitzender des IFG betonte: „Für mich hat das Bundesverfassungsgericht mit dem weitreichenden Urteil die Grenzen der richterlichen Rechtsfortbildung überschritten. Es hat damit den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers übergangen. Das Gericht ist zwar immer Letztinterpret, aber dennoch nicht Alleininterpret des Grundgesetzes. Zum Beispiel wenn es um den Autonomiebegriff geht. Das Gericht betont die Selbstbestimmung ohne sich damit im Detail auseinanderzusetzen. Ich habe große Sorge, dass die Selbsttötung mit Hilfe Dritter zur Normalität werden könnte. Wir müssen die Waage zwischen “Fürsorge” und “Autonomie”, zwischen “Suizidprävention” und “Suizidassistenz” ins Gleichgewicht bringen, wobei die erste Wahl immer Suizidprävention sein muss. Als meinem Gewissen verpflichteter Abgeordneter und Christ fühle ich mich verpflichtet das Leben zu schützen. Wir brauchen eine staatliche Suizidpräventionsstrategie. Wir müssen Menschen mit psychischen Problemen Hilfe leisten und Patienten in Hospizen und Palliativstationen im Sterben begleiten. Wir müssen Ihnen durch eine gute Schmerztherapie die Angst nehmen, aber nicht den Sterbezeitpunkt bestimmen.“