Foto: Markus Grübel
Knapp 70 Teilnehmer haben letzte Woche den Online-Vortrag über digitalen Nachlass von Dietmar Faude verfolgt, zu dem der Esslinger Bundestagsabgeordnete Markus Grübel gemeinsam mit Andreas Deuschle MdL eingeladen hatte. Was passiert nach dem Tod mit meinen Daten auf dem Computer, auf dem Smartphone und in Online-Accounts? Was genau ist digitaler Nachlass und wie kann ich richtig vorsorgen? Welche gesetzlichen Regelungen gelten und wer kann als Nachlassverwalter eingesetzt werden? Das waren Themen der Videokonferenz mit Dietmar Faude, externer Datenschutzbeauftragte und Berater für digitalen Nachlass. Als wichtigste Maßnahme sollten sämtliche Onlineaktivitäten und die dazugehörigen Passwörter separat auf Listen dokumentiert und regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, auf den aktuellen Stand gebracht werden. Zusätzlich oder alternativ kann auch der Zugang zu den Passwörtern beispielsweise im Menü „Einstellungen“ im Datenendgerät hilfreich sein. „Regelmäßige Datenpflege ist eine lästige Pflicht, aber unerlässlich. Auch weil es im Todesfall die Hinterbliebenen entlastet“, resümiert Grübel und rät auch dazu, bei der Vorsorgevollmacht den digitalen Nachlass nicht außer Acht zu lassen, auch wenn dies gesetzlich nicht vorgeschrieben sei. In einer weiteren Videokonferenz wird Markus Grübel am 27. Januar 2020 darüber informieren, wie man seine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht seinem Willen entsprechend und rechtssicher formuliert. Details zu dieser Veranstaltung folgen zeitnah.