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Esslingen hat ein Problem mit Leerständen. Nicht nur Karstadt und Kögel stehen ab Februar leer, sondern weitere Läden in der Fußgängerzone u.a Bücher-Schmidt, Hut-Bühler und das Café am Athleteneck. Maßnahmen zur Wiederbelegung und -belebung sind wichtig und notwendig. Direkte und konkrete Möglichkeiten der Stadtverwaltung und des Gemeinderats im Einzelfall sind begrenzt. Anders verhält es sich bei Leerständen von Wohnraum. Dafür hat der Gemeinderat am 24. Juli eine Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum beschlossen, das seit 1. August gilt. Eine Zweckentfremdung von Wohnraum liegt vor, wenn er länger als sechs Monate leer steht, überwiegend für gewerbliche und berufliche Zwecke genutzt wird oder mehr als zehn Wochen jährlich als Ferienwohnung vermietet wird. Was bedeutet das für die Heugasse 11, die jahrelang als Wohnraum genutzt wurde? Muss sie wieder als Wohnraum genutzt werden und steht sie damit nicht mehr als Erweiterungsfläche für die Stadtbücherei zur Verfügung?
Manche Gemeinderäte haben das in der letzten Sitzung so dargestellt. Diese Sichtweise ist allerdings völlig falsch. Das wird beim Blick in die Satzung sehr klar. In § 3 kommt das deutlich zum Ausdruck: Wohnraum liegt dann vor, wenn er zum 1.8.2023 als Wohnraum nutzbar ist, wenn er bezugsfertig ist und wenn die Investition innerhalb von zehn Jahren durch die Mieteinnahmen gedeckt wird. Dies alles ist bei der Heugasse 11 nicht der Fall. Deshalb kann die H11 künftig für die Stadtbücherei genutzt werden. Damit wäre der jahrelange Leerstand beendet und das historische Gebäude einer sinnvollen Nutzung zugeführt. Dies kann der Gemeinderat mit einfacher Mehrheit entscheiden. Wir hoffen, dass er dies bald tut. Die Entscheidung sollte noch vom “alten” Gemeinderat getroffen werden. Die nächsten GR-Wahlen finden am 9. Juni 2024 statt. Wer sich die H11 mal genauer anschauen möchte, kann dies am 10. September beim Denkmaltag tun. Da gibt es von 12-17 Uhr stündlich Führungen durch das Haus.