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Am 1. April 2002, vor 20 Jahren, trat in den Niederlanden als weltweiterstem Land ein Ge-setz in Kraft, das aktive Sterbehilfe zulässt. Die jährlichen Statistiken erreichen dort immer neue Höchststände. 2020 starben laut dem offiziellen Bericht 6.938 Menschen durch Tötung auf Verlangen. Das sind täglich 19 Fälle. Zugleich nehmen Diagnosen wie etwa Altersbeschwerden, Lebensmüdigkeit oder Demenz zu. Diese Zahlen dürften wohl in den kommenden Jahren angesichts der demografischen Lage weiter ansteigen. „Wir müssen in Deutschland bei der Neuregelung des Sterbehilfegesetzes verhindern, dass die Hemmschwelle zur Tötung sinkt. Sonst wird aus einer extremen Ausnahme schnell eine normale Sterbeweise, vor allem auch für alte Menschen”, warnt Grübel. “Die Frage, was unerträglich ist, lässt sich nur schwer beantworten. Mit dem Verfassungsgerichtsurteil vom Februar 2020 wurde ein weit-reichendes Grundrecht auf selbstbestimmten Tod und dabei auch das Recht auf Hilfe Dritter formuliert. Die Grenze in Richtung aktiver Sterbehilfe ist hauchdünn“, so Grübel weiter. Seit 2005 dürfen in den Niederlanden auch missgebildete Neugeborene straffrei getötet werden, wenn Bedingungen eingehalten werden. Bei Demenz baten die Betroffenen oft schon, im Frühstadium der Demenz getötet zu werden – aus Angst vor zukünftig drohendem Ich-Verlust. Laut einem Urteil des Obersten Gerichtshofs von April 2020 ist die Tötung von schwer dementen Patienten sogar dann zulässig, wenn sie zuvor eine entsprechende Patientenverfügung formuliert haben, aber sich zum Zeitpunkt der geplanten Tötung gegen die Todesspritze wehren. Mittlerweile gibt es im Nachbarland auch private Zentren oder mobile Dienste, die aktive Sterbehilfe anbieten, falls die Hausärzte eine Freigabe ablehnen. „Ich hoffe, dass wir mit der Neuregelung der Sterbehilfe in Deutschland keine niederländische Verhältnisse schaffen“, so Grübel.