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Aus Berlin für Esslingen (CDU)

Grübel: Mieter dürfen Balkonkraftwerk anbringen

Foto: Portrait Tobias Koch/ Adobe Stock Yven Dienst

Der Bundestag erleichtert Mieterinnen und Mietern die Installation von Balkonkraftwerken. Mit einem in der letzten Sitzungswoche vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedeten Gesetz werden die sogenannten Steckersolargeräte in den Katalog jener baulichen Veränderungen aufgenommen, auf deren Genehmigung die Mieter einen rechtlichen Anspruch haben. Anders als bisher können damit Eigentümer und Vermieter ihre Zustimmung nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern. Dazu erklärt der Esslinger Bundestagsabgeordnete Markus Grübel: „Schön, dass die Ampel-Mehrheit dieses Gesetz nun endlich beschlossen hat. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat bereits im Mai 2023 einen Gesetzesentwurf mit vorgesehenen Änderungen im Wohnungseigentumsgesetz sowie Bürgerlichen Gesetzbuch vorgelegt, welches Ansprüche von Mietern und Eigentümern für die Anbringung und Nutzung von Balkonkraftwerken schaffen sollte (Drucksache 20/6905). Im Dezember legte dann auch die Bundesregierung einen in wesentlichen Teilen CDU/CSU-gleichen Gesetzesentwurf zu diesem Thema vor, der ebenfalls Änderungen des WEG und des BGB vorsah (Drucksache 20/9890). In der öffentlichen Anhörung zu den beiden Gesetzentwürfen im Februar dieses Jahres waren sich die Sachverständigen einig, dass die Aufnahme der Stromerzeugung durch Balkonkraftwerke in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen sowohl im Wohnungseigentumsrecht als auch im Mietrecht die Stromerzeugung zu begrüßen ist. In Anbetracht dieses eindeutigen Bildes frage ich mich, warum die entsprechenden Gesetzentwürfe erst jetzt abschließend beraten wurden. Es wird noch bis 28.09.2024 dauern, bis die Gesetzesänderung in Kraft tritt, da der Bundesrat erst wieder am 27.09.2024 zusammenkommt. Viele Balkonkraftwerke könnten schon seit über einem Jahr in Betrieb sein, wenn die Ampel die Vorschläge der CDU/CSU-Bundestagsfraktion direkt aufgegriffen und umgesetzt hätte“.