Foto: Fabian Ripsam
Die Ampel-Regierung hat die Einbeziehung des gewerblichen Güterverkehrs ab 3,5 Tonnen zur LKW-Maut beschlossen. Damit einher gehen erhebliche Mehrbelastungen für die Wirtschaft. Um kleine Unternehmen wie Handwerksbetriebe oder mit dem Handwerk vergleichbare Betriebe nicht zu überfordern, haben die Regierungsfraktionen im Gesetzestext Ausnahmetatbestände verankert. Auf der Liste des Bundesamtes für Logistik und Mobilität werden Gärtner und Betriebe der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau allerdings nicht berücksichtigt.. „Die Arbeit von diesen Betrieben ist der Arbeit von Handwerksberufen aber sehr ähnlich. Daher sollten diese auch in die Ausnahmenliste mitaufgenommen werden“ sagt Markus Grübel. Durch die neue CO2-Bepreisung kann es sogar zu Doppelbelastungen für die Betriebe kommen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat bereits im März hierzu eine Kleine Anfrage gestellt. Die Bundesregierung sieht allerdings keinen Änderungsbedarf. Im Kreis Esslingen spielt der Garten- und Landschaftsbau eine große Rolle. Viele Familienbetriebe gibt es vor Ort, die unter den neuen Regelungen leiden. Markus Grübel hat mit anderen Bundestagsabgeordneten einen Brief an den Bundesverkehrsminister geschrieben. „Wir wollen diese Wettbewerbsverzerrung nicht so hinnehmen. Wir fordern die Mautbefreiung für Gärtner und Unternehmen des Garten- und Landschaftsbaus “ sagt Markus Grübel, „sonst kommen Blumen und Gemüse bald nur noch aus Spanien oder von noch weiter her. Das ist kein Gewinn für das Klima.“