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Zum Wahlrechtsreform-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE) erklärt der direkt gewählte Esslinger Bundestagsabgeordnete Markus Grübel: „Alle Parteien waren sich darüber einig, dass der Bundestag verkleinert werden muss. Die CDU/CSU hat der Ampel in der laufenden Wahlperiode Vorschläge gemacht, dieses Ziel gemeinsam zu erreichen. Die Ampel hat dies abgelehnt und ein Wahlrecht verabschiedet, das kürzlich vom BVerfGE in einem wesentlichen Teil für verfassungswidrig erklärt wurde: Die Beibehaltung einer 5-Prozent-Sperrklausel erfordert die Beibehaltung einer Grundmandatsklausel, nach der eine Partei auch dann in den Bundestag einzieht, wenn sie 5 Prozent der Wählerstimmen nicht erreicht, aber in mindestens drei Wahlkreisen das Direktmandat erzielt. Damit ist der Versuch der Ampel, mit Hilfe des Wahlrechts politische Konkurrenten auszuschalten, vor Gericht gescheitert. Auch wenn das von uns ebenfalls angegriffene sog. „Zweitstimmendeckungsverfahren“ vom BVerfGE für vereinbar mit dem Grundgesetz angesehen wurde, bleiben wir bei unserer Auffassung, dass dieses Verfahren bei der nächsten Bundestagswahl zu einer unangemessenen Benachteiligung insbesondere von Wahlkreisbewerbern der CDU und der CSU führen wird, was dem Grundsatz der demokratischen Repräsentanz der Wahlkreise im Bundestag schadet. Das BVerfGE hat den Gesetzgeber aufgefordert, die Details der 5-Prozent-Sperrklausel und der Grundmandatsklausel neu zu regeln. Wir bieten der Ampelkoalition an, noch vor der nächsten Bundestagswahl eine gemeinsame Änderung des Wahlrechts vorzunehmen, die beide Ziele erreicht, nämlich die Verkleinerung des Deutschen Bundestages auf rund 600 Mandate und die Wahrnehmung der gewonnenen Wahlkreismandate ohne weitere Bedingungen. Wenn die Ampel dazu nicht bereit ist, muss das Wahlrecht in der nächsten Wahlperiode erneut geändert werden.“