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Die Ampelregierung will in einem Referentenentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts die Anforderungen zur Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft deutlich abgesenken. Künftig soll gelten: Die betreffende Person muss zwar innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 20 Monate in Vollzeit erwerbstätig gewesen sein. Eine Aufstockung mit Sozialleistungen wird hier jedoch anerkannt. Bei Ehegatten, die mit einem minderjährigen Kind in familiärer Gemeinschaft lebt, soll es gar nicht auf die eigene Lebensunterhaltssicherung ankommen. „Auf dem Weg zur Staatsangehörigkeit muss eine volle Aufnahme von Arbeit ohne Bezug von Sozialleistungen aber die Regel und nicht die Ausnahme bilden“ sagt Markus Grübel. Eine Verkürzung der Mindestaufenthaltszeit bis zur Antragstellung auf 5 Jahre (bisher 8) ist ebenfalls vorgesehen. Bei besonderen Integrationsleistungen sogar nur 3 Jahre (bisher 6). „Echte Integration passiert nicht im Eilverfahren, sie braucht Zeit. Mit den bisherigen Fristen besteht ein angemessener Zeitrahmen“ erläutert Markus Grübel. Wenn der Erwerb ausreichender Sprachkenntnisse „nicht möglich oder dauerhaft wesentlich erschwert“ ist, soll auf schriftliche Deutschkenntnisse und den Einbürgerungstest verzichtet werden. Mehrehen oder Missachtung der Gleichberechtigung von Mann und Frau sollen als definierte Ausschlussfälle benannt werden. Außerdem ist ein generelles Zulassen des Doppelpasses und die Abschaffung der Optionspflicht vorgesehen. „Wir freuen uns, wenn Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit nach gelungener Integration Deutsche werden möchten. Jedoch ist die Einbürgerung Ergebnis und nicht Beginn gelungener Integration“ sagt Markus Grübel.