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Am letzten Mittwoch einigte sich das Bundeskabinett auf eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). In der Ampelkoalition besteht aber dennoch keine Einigkeit. Bundesminister Lindner stimmte im Kabinett zu, rief im Nachgang aber zu Änderungen auf. Geplant ist, dass ab 2024 jede neu eingebaute Heizung mindestens 65 % erneuerbare Energie nutzen muss. Alte Anlagen müssen weiterhin nach 30 Jahren ausgetauscht werden. Reparaturen in diesem Zeitraum sollen weiterhin möglich sein. Ab 2045 wird das Heizen mit Öl und Gas dann gänzlich verboten – auch Heizungen, die wasserstofffähig sind. „Für eine erfolgreiche Wärmewende bräuchte es allerdings eine echte Technologieoffenheit“ sagt Markus Grübel. Es soll den Eigentümern grundsätzlich freistehen, wie sie den Mindestanteil an 65 Prozent Erneuerbaren erreichen, jedoch sind die Anforderungen für andere Heizarten sehr hoch. Eigentümer über 80 sollen ihre Heizungen nicht austauschen müssen, solange sie das Gebäude selbst bewohnen und dieses nicht mehr als sechs Wohnungen hat oder sie eine Etagenheizung betreiben. Diese Regelung wurde bisher aber nicht verfassungsrechtlich geprüft. Auch andere Gruppen, wie z.B. Rentner unter 80, erhalten nur schwer Kredite. Eigentümer, die die Immobilie selbst bewohnen, erhalten eine Förderung von 30 Prozent. Weiterhin soll es sogenannte Klimaboni geben, die je nach Voraussetzung noch einmal 10-20 Prozent zusätzlich fördern. Die Finanzierung ist laut Bundesfinanzministerium aber noch nicht geklärt. „Wir fordern von der Regierung eine Lösung, die die Menschen mitnimmt und nicht auch noch finanziell überfordert. Für individuelle Häuser müssen auch individuelle Lösungen möglich sein.“ sagt Markus Grübel.