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Sozialverband VdK

DRV rät zur Prüfung der Jahresmeldung

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Bis Mitte Februar erhalten alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die „Meldebescheinigung zur Sozialversicherung“ von ihrem Arbeitgeber. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg rät dazu, die Angaben genau zu prüfen und diese Jahresmeldung gut aufzubewahren. Denn falsche Angaben könnten sich sowohl auf die künftige Bearbeitung der Rentenanträge als auch auf die Rentenhöhe auswirken. Für alle Arbeitnehmer, die am 31. Dezember 2022 beschäftigt waren, müssen die Arbeitgeber zusammen mit der ersten Lohn- oder Gehaltsabrechnung 2023 eine Jahresmeldung für das vergangene Jahr abgeben. Aus dieser geht neben dem Zeitraum der Beschäftigung auch das sozialversicherungspflichtige Entgelt hervor, aus dem die spätere Rente berechnet wird. „Wichtig sind Name, Geburtsdatum, Anschrift, Versicherungsnummer, Dauer der Beschäftigung und Bruttoverdienst“, betont die DRV. Wer Fehler entdecke, solle sich sofort an den Arbeitgeber wenden. Für die Jahresmeldung werden die Daten maschinell vom Arbeitgeber an die jeweilige Krankenkasse als Einzugsstelle gemeldet. Sie leitet die Daten automatisch an die anderen Sozialversicherungsträger weiter. Auch für Minijobs werden Jahresmeldungen abgegeben, Empfänger ist hier allerdings die Minijobzentrale.