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Der 7. Sinn reloaded

Foto: Polizei Köln

Erinnern Sie sich auch an das fetzige Intro? “Der 7. Sinn” war eine  Fernseh-Informationssendung zur Verkehrssicherheit, die in Zusammenarbeit mit der Verkehrswacht bis 2005 ausgestrahlt wurde.

Zuerst kam die Tagesschau, dann Krimi oder Schnulze und dann kam “Der 7. Sinn”, nach einer knalligen Aufweckmusik fünf Minuten lang Tipps zum richtigen Verhalten im Strassenverkehr.

Angesichts andauernden Fahrradbooms hat das Ministerium von Verkehrsminister Scheuer eine Änderung der StVO auf den Weg gebracht, die am 28.04.2020 in Kraft getreten ist. Seither muss beim Überholen von Radfahrenden ein seitlicher Mindestabstand von 1,5m innerorts und 2m ausserorts eingehalten werden.
Ist die Einhaltung eines solchen Abstands nicht möglich, dürfen sich KfZ-Lenker nicht an den Radelnden “vorbeidrücken” oder sie “wegscheuchen”, dann ist einfach Überholverbot.
Auf dem Bild sieht man’s genau. Wenn die Strasse zu schmal ist: Überholverbot, basta. Solche Strassenbreiten kennen wir in unserer mittelalterlichen Stadt sehr gut, viele unserer Strassen sind sehr schmal, innerhalb und ausserhalb des Innenstadtrings.

Ein Fall für den 7. Sinn, oder?

Ganz herzlichen Dank an die Polizei in Köln für das Bild!