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Klimaschutzagentur des Landkreises Esslingen gGmbH

Debatte rund ums Gebäudemodernisierungsgesetz

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Mit der ersten Lesung des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) im Bundestag rücken wichtige Änderungen für Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer in den Fokus. Die geplante Novelle wird den rechtlichen Rahmen für Heizungstausch und energetische Modernisierung in den kommenden Jahren neu gestalten.

 

Der aktuelle Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass die bisher geltende Vorgabe für einen festen Anteil erneuerbarer Energien beim Einbau neuer Heizungen entfällt. Gleichzeitig sollen verschiedene Heiztechnologien – darunter auch Gas- und Ölheizungen – weiterhin grundsätzlich zulässig bleiben. Perspektivisch sollen jedoch steigende Anteile erneuerbarer Energien in diesen Systemen genutzt werden.

 

Vor dem Hintergrund der geplanten gesetzlichen Änderungen weist die Klimaschutzagentur darauf hin, dass eine frühzeitige Auseinandersetzung mit zukunftsfähigen Heizlösungen sinnvoll ist. Im Rahmen ihrer Beratungspraxis empfiehlt sie weiterhin, beim Austausch alter Heizungsanlagen erneuerbare Energien in den Fokus zu stellen und individuelle Lösungen sorgfältig zu prüfen.

 

Terminvereinbarung Energieberatung

unter 0711 – 20 70 30 – 70

Mo – Do von 09:00 – 13:00 Uhr

 

Nähere Informationen zu diesen Angeboten erhalten Ratsuchende über den Link www.ksa-es.de/privatpersonen/#energieberatung.