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Das Gute-Straßen-für-alle-Gesetz

Foto: ADFC

Der ADFC setzt sich in seinem Gesetzentwurf „Gute-Straßen-für-alle“ für eine grundlegende Modernisierung des Straßenverkehrsrechts ein. Er hat seinen Gesetzentwurf von 2019 angepasst. Im Rahmen der fahrradfreundlichen StVO-Novelle von 2020 wurden bereits einige Vorschläge des ADFC umgesetzt. Doch der Gesetzentwurf „Gute-Straßen-für-alle“ geht weit über das hinaus, was bislang geändert wurde.

Aktuell ist das Straßenverkehrsgesetz (StVG) darauf ausgerichtet, dass der Autoverkehr flüssig läuft. Ein modernes Straßenverkehrsgesetz muss aber den aktuellen gesellschaftlichen Forderungen nach lebenswerten Städten, sauberer Luft und nach attraktiven Alternativen zum Auto Rechnung tragen.

Das Straßenverkehrsgesetz soll künftig folgende Ziele enthalten:

* Vision Zero, keine Verkehrstoten, als oberste Zielsetzung: Das Verkehrssystem muss menschliche Fehler ausgleichen und ungeschützte Verkehrsteilnehmer*innen aktiv schützen.

* Gleichstellung aller Verkehrsarten: Bisher hatte der Autoverkehr oberste Priorität, künftig sollen Bus, Bahn und Rad- und Fußverkehr besonders berücksichtigt werden.

* Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutzziele: Bisher waren nur die Flüssigkeit des Kfz-Verkehrs und die Gefahrenabwehr Gesetzesziele.

* Nachhaltige Stadt- und Verkehrsentwicklung als Ziel: Damit sollen Kommunen die Möglichkeit bekommen, Maßnahmen zur Vermeidung von Autoverkehr zu ergreifen und Anreize für umwelt- und klimafreundliche Verkehrsmittel zu setzen.

* Flächendeckende Parkraumbewirtschaftung: Wird das freie Parken für Kraftfahrzeuge eingeschränkt, lässt sich Platz für Fuß- und Radverkehr gewinnen.

Sowohl für das Straßenverkehrsgesetz als auch für die Straßenverkehrs-Ordnung besteht der ADFC auf einer Innovationsklausel.

Die vollständige überarbeitete Fassung des Gute-Straßen-für-alle-Gesetzentwurfs ist zu finden unter https://www.adfc.de/artikel/das-gute-strassen-fuer-alle-gesetz