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Bushido Esslingen e.V.

Corona-Verordnung macht so keinen Sinn

Obwohl die ersten Schüler in der kommenden Woche wieder in die Schule gehen dürfen, ist organisierter Sport nach wie vor verboten. Aus diesem Grund schrieb der Esslinger Kampfkunst- und Selbstverteidigungslehrer Marc Sigle an die lokalen Land- und den Bundestagsabgeordneten.  „Ich erhoffe mir eine Neustart-Ermöglichung eines im Sinne der Infektionsprävention verantwortungsbewussten Kampfkunstunterrichts“, schreibt Sigle. Über die Antwort der drei Landtagsabgeordneten hat er sich sehr gefreut.

Unverständnis äußert er über die Wiederaufnahme des Trainings im Profifußball, nominierte Olympiateilnehmer zugleich aber nicht trainieren dürfen. 

Die Auflistung solcher Kontradiktionen ließe sich fortsetzen, wenn man das Personal-Training einbezieht. Dieses ist nun mancherorts erlaubt, das Ordnungsamt der Stadt Esslingen teilte Sigle  hingegen auf die Frage, ob er in seinem angemieteten Schulungsraum Privatunterricht geben dürfe, folgendes mit:

„Der Betrieb der Kampfsportschule ist nach §4 Abs. 1 Nr. 5 Corona-VO untersagt. Dienstleistungen innerhalb dieses Betriebs sind nach § 4 Abs. 4 Corona-VO ebenfalls untersagt.“ Im Gegensatz dazu wäre Hausbesuch jedoch möglich, was nach Sigles Meinung überhaupt keinen Sinn macht. In anderen Städten in Baden-Württemberg werde die Corona-Verordnung anders ausgelegt.

“Wenn es wieder losgeht, wollen wir unseren Mitgliedern ein sicheres Unterrichtserlebnis bieten. Dafür werden wir die Teilnehmerzahl in jeder Stunde so begrenzen, dass ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden kann“, schreibt Sigle.

 

Bis es soweit ist, hat Bushido Esslingen den Kampfkunstunterricht ins Internet verlagert. Die Schüler haben die Wahl zwischen Live- und On-Demand-Trainings. So stellt der Kampfkunstlehrer sicher, dass die Mitglieder auch zu Corona-Zeiten nicht auf ihr Training verzichten müssen.