Foto: Lena Lux Der Landtag von Baden-Württemberg hat ein neues, modernes Wahlrecht für die künftigen Landtagswahlen beschlossen – auch das aktive Wahlrecht ab 16. Das passive Wahlalter, die Möglichkeit zu kandidieren und gewählt zu werden, verbleibt bei 18 Jahren. „Mit 16 und 17 Jahren entscheiden junge Menschen bereits viel, zum Beispiel über ihren zukünftigen Berufsweg. Nun sind… Weiterlesen
