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Esslingen-Feinstaub-Lärm e.V.

Beschwerdestellen bei schädlichen Holzofen-Abgasen

Foto: Otávio Trinck auf Pixabay und Miroslav Beneda auf Fotolia

Die Weltgesundheitsorganisation hält Luftverschmutzung, insbesondere durch Feinstaub (PM10) oberhalb von 20 µg/m3, für ein Hauptgesundheitsrisiko.

In Deutschland darf die Atemluft aber bis zu 40 µg/m3 belastet werden. An viel befahrenen Straßen müssen Menschen diese schädliche Belastung hinnehmen. In Wohngebieten verschmutzen Holzheizungen die Atemluft. Hier gibt es weder Messstellen, noch Gesundheitsschutz.

Trotzdem gibt es in Esslingen die Möglichkeit bei folgenden Ämtern Beschwerde einzulegen, wenn Sie Ihre Gesundheit durch schädliche Holzofen-Abgase gefährdet sehen:

1. Untere Immissionsschutz- und Abfallrechtsbehörde Landkreis Esslingen:

Ansprechpartner: Jochen Göltl, Landratsamt Esslingen, Pulverwiesen 11, 73726 Esslingen am Neckar, E-Mail: Göltl.Jochen@LRA-ES.de, Tel. 0711/3902-46145 (Thema: unzulässiges Verbrennen von Müll in Öfen)

2. Umweltschutzbeauftragte der Stadt Esslingen: Renate Dauerer, Ritterstraße 17, 73728 Esslingen am Neckar,  0711/3512-2572,  E-Mail: renate.daurer@esslingen.de  (Thema: unzulässiges Verbrennen von Müll in Öfen oder Verstoß gegen die Esslinger Verbrennungssatzung)

3. Baurechtsamt Esslingen:

Ansprechpartner: Wilfried Kampmann, Ritterstraße 17, 73728 Esslingen am Neckar,  0711/3512-2466, E-Mail: wilfried.kampmann@esslingen.de (Thema: unzulässiges Verbrennen von Müll in Öfen oder Verstoß gegen die Esslinger Verbrennungssatzung)

Laut Esslinger Verbrennungssatzung darf zum Heizen kein Holz verbrannt werden. Wer sich trotzdem einen Holzofen oder eine Pelletsheizung einbauen will, benötig hierfür eine Sondergenehmigung, für die es Voraussetzungen gibt.
Die Verbrennungsssatzung finden Sie unter: www.feinstaub-esslingen.de/esslingen.htm

Vernetzen Sie sich mit Betroffenen in Ihrer Nähe. Gemeinsam sind wir stark! Wenden Sie sich an: info@feinstaub-esslingen.de