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“Die UN-Behindertenrechtskonvention und ihre Prinzipien der Barrierefreiheit, Inklusion und Partizipation haben vielfältige Auswirkungen auf die Arbeit von Bibliotheken”, betont das Deutsche Institut für Menschenrechte. Öffentliche Bibliotheken hätten eine Verpflichtung zur Umsetzung von Barrierefreiheit. Sie seien ideale Orte für die Realisierung des Rechts auf Zugang zu öffentlicher Information und müssten als Teil des Bildungssystems das Recht auf inklusive Bildung umsetzen. Und auch beim Recht auf gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am kulturellen Leben werden Bibliotheken ausdrücklich erwähnt.
Die Esslinger Stadtbücherei tut viel, um allen Menschen ungehinderten Zugang zu Bildung, Information und Kultur zu ermöglichen. Doch so sehr sich das Bücherei-Team bemüht – die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stoßen wie ihre Kundinnen und Kunden viel zu oft an Grenzen, weil es die Stadt bisher versäumt hat, die nötigen Voraussetzungen zu schaffen. Nun soll bei der geplanten Modernisierung “größtmögliche Barrierefreiheit” angestrebt werden. Das klingt gut, doch auch dafür fehlt es wie für so vieles am nötigen Platz. Denn jeder zusätzliche Aufzug, jede Rampe und jedes Bücherregal, das so niedrig ist, dass man die Bücher auch von einem Rollstuhl aus gut erreichen kann, kostet Fläche. Und die fehlt vorne und hinten. Die geplante Erweiterung mit neu gebauter Nanz-Halle hätte vieles möglich gemacht. Doch die soll trotz des klaren Bürgerentscheids nicht kommen. Wer es ernst meint mit dem Wunsch, Barrierefreiheit herzustellen, ohne das Medienangebot weiter auszudünnen, muss zumindest dafür sorgen, dass die Stadtbücherei um die Heugasse 11 erweitert wird. Das wäre immerhin ein erster Schritt.
Infos zum Unterstützungskreis unter www.wir-fuer-die-stadtbuecherei-esslingen.de