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Individuelle Unterstützungsleistungen sind Voraussetzung für eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeits- und Sozialleben. Das Recht auf Eingliederungshilfe ist in der UN-Behindertenrechtskonvention verankert. Und doch wird die Sozialleistung derzeit immer wieder in Frage gestellt. Elke Willi, Vorstand der Lebenshilfe Esslingen, sagt dazu: „Eingliederungshilfe ist keine freiwillige Sozialleistung, sondern die Umsetzung eines klaren gesetzlichen Auftrags.“
Eingliederungshilfe deckt all das ab, was Menschen mit Behinderung für ein menschenwürdiges Leben in Bereichen wie Wohnen, Arbeit, Freizeit oder Bildung benötigen. Sie ermöglicht für Menschen mit Behinderung beispielsweise den Schulbesuch, sie bietet Möglichkeiten in der Alltagsbegleitung, beim Wohnen und bei der Arbeit.
Die Lebenshilfe kritisiert, dass die Eingliederungshilfe in der öffentlichen Diskussion zunehmend einseitig als „Kostentreiber” bezeichnet wird. Auch von „überzogenen Standards“ oder „Schlaraffenland“ war die Rede. Diese verkürzte Form der Darstellung birgt die Gefahr, Menschen mit Behinderung indirekt eine Verantwortung für kommunale Haushaltsprobleme zuzuschreiben. Dabei geht es nicht um überzogene Standards, sondern um einen Ausgleich von Nachteilen, die Menschen mit Behinderung haben.
Deshalb sagt Elke Willi: „Menschen mit Behinderung eine Teilhabe am Leben zu ermöglichen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die im Grundgesetz verankert ist.

