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Esslingen-Feinstaub-Lärm e.V.

Alternativen zu Rauchschwaden aus Gärten und Wiese

Foto: Esslingen-Feinstaub-Lärm e.V.

Dicke Rauchwolken ziehen häufig je nach Jahreszeit von den Gärten und Streuobstwiesen durch angrenzende Wohngebiete. Das sinnlose Verbrennen von Grünschnitt passt aber nicht zu den Debatten um saubere Luft. Beim Verbrennen von Grünschnitt oder Gartenabfällen werden große Mengen an Feinstaub, Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffen PAK und hochtoxischen Dioxinen freigesetzt. Die Rauchschwaden stellen in großem Umkreis eine unzumutbare Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefahr dar.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz regelt, dass die Verwertung von Abfällen grundsätzlich Vorrang vor deren Beseitigung hat, um Schutz von Mensch und Umwelt zu gewährleisten. Der Landkreis stellt kostenlose Annahmestellen für Grünschnitt zur Verfügung (Hohenheimer Straße, Weißer Stein und Katzenbühl). Das Verbrennen von Grünschnitt ist deshalb nur dann erlaubt, wenn es den Grundstückbesitzern nicht zugemutet werden kann solche Angebote anzunehmen. Zudem sind solche Feuer nur tagsüber zulässig, Schwellbrände über Nacht gelten als Fahrlässigkeit. Nur das auf eigenem Grundstück anfallende trockene Schnittgut darf nach genannter Unzumutbarkeitsklausel verbrannt werden, keine Restholzabfälle und kein Unrat. Ferner ist häufig nicht bekannt, dass es zu keiner Geruchsbelästigung der Nachbarschaft kommen darf.

Wir wünschen uns von der Stadt, dass diese mit Nachdruck auf bestehende Regeln hinweist und deren Einhaltung überwacht. Bestehende Alternative sollten aktiv beworben werden. Die Stadt könnte in einem Rundbrief die Grundstückbesitzer darauf hinzuweisen.

Stundenlange Grill- und Wärmefeuer inmitten von Wohngebieten sind rücksichtslos gegenüber Nachbarn, die an Sommertagen lüften wollen oder die an Atemwegserkrankungen leiden.

Die Polizei ist wegen der Fülle anderer Aufgaben mit solchen Überwachungen überfordert. Deshalb appellieren wir an den Gemeinsinn und einen rücksichtsvollen Umgang in unserer Stadt.