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SV 1845 Esslingen

Aktuelles von der SV 1845 Esslingen e.V.

Foto: Kemmler/Jorda

Immer neue Ergänzungen, bzw. Änderungen in der Corona-Verordnung von Baden-Württemberg sorgen für eine wachsende Unsicherheit, vor allem im Sport. Dazu kommen noch die Verordnungen der einzelnen Landkreise und Städte um das Chaos komplett zu machen. Vollständig geimpft plus 14 Tage, vollständig genesen für die Dauer von 6 Monaten oder ein aktuellen Negativ-Schnelltest, der 24 Stunden Gültigkeit hat, sind per se zumindest für Gaststätten der Türöffner. Im Sport gelten dazu noch Einschränkungen in der Anzahl der zugelassenen Sportler und Sportlerinnen. Auch Kontaktsport darf nicht ausgeübt werden. Die städtischen Sporthallen sollen unter Umständen nach dem 07. Juni öffnen, aber für welchen Personenkreis? Hier werden weltfremde, nicht schlüssige Inhalte, die unnötige bürokratische Hürden aufbauen, uns Sportvereinen als Leitfaden an die Hand gegeben. Doch sind diese Regelungen für uns und unsere Mitglieder mehr als undurchsichtig, verwirrend und gehen durch unterschiedliche Auslegungen an der Vereinspraxis gänzlich vorbei. 

Ministerin Schopper und Minister Lucha müssen uns schnellst möglich eine praktikable Handhabung liefern. Insbesondere die Testpflicht von Kindern unter 14 Jahren gehört auf den Prüfstand. Es sollte doch auch in Baden-Württemberg wie in anderen Bundesländern möglich sein, für diese Altersgruppe Sport im Außenbereich ohne Testpflicht anzubieten. 

Aber nicht nur bei Kindern und Jugendlichen stellt die Überprüfung des aktuellen Negativ-Tests Übungsleiter*innen vor unzumutbare Hürden.

Die Vertreter*innen der Landesregierung und Vertreter*innen des organisierten Sports 

müssen gemeinsam daran arbeiten, die zu erwartenden Öffnungsperspektiven so zu gestalten, dass diese auch für das Ehrenamt umsetzbar sind.