Foto: Fabian Ripsam
Die von der Bundesregierung beschlossene Einbeziehung des gewerblichen Güterverkehrs ab 3,5 Tonnen in die Lkw-Maut ab 1. Juli 2024 betrifft u.a. auch Garten- und Landschaftsbauer, das bürgerschaftliche Engagement der Tafeln, den Hausmeisterservice, die Energieversorgung, die Entsorgung, den Messebau und andere vergleichbare Tätigkeiten. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hatte im März eine Liste veröffentlicht, die einzelne Berufe aufzählt, die von der Mautpflicht ausgeschlossen sind. Diese Liste ist aus Sicht der Union nicht abschließend, weil sie u.a. die eingangs genannten Berufsgruppen nicht abbildet. Auch diese will die Union zwingend von der LKW-Maut befreien und hat dies mit dem Antrag „Rechtssicherheit schaffen und für mehr Gerechtigkeit sorgen – Die Erweiterung der Lkw-Maut ab 1. Juli 2024 auf leichte Nutzfahrzeuge darf keine Berufsgruppe benachteiligen“, nochmal zum Ausdruck gebracht. Dazu erklärt Markus Grübel: „Für diese kleinen oder häufig mittelständische geprägten Betriebe gilt es unnötige Bürokratie und zusätzliche Kosten zu vermeiden. Die Ampel-Regierung stellt sich aber weiterhin stur und unwillig. Weder das Bundesverkehrsministerium (BMDV) noch das BALM, haben mir auf meine direkte Nachfrage hin Auskunft darüber erteilt, nach welchen Kriterien diese Liste erstellt wurde und wer die Befugnis hat, Änderungen darin vorzunehmen. Das erweckt den Anschein, dass die Liste willkürlich erstellt wurde und die Verantwortlichen der Ampel-Koalition selbst keine Antwort darauf haben, weshalb manche Berufszweige mautbefreit sein sollen und andere nicht. Meine Fraktion wird sich weiterhin für eine gerechte Regelung einsetzen.“