Foto: dpa/Johannes Neudecker
Zunächst trugen sie ihren Zwist nur mit Worten aus. Doch der Streit unter Mitbewohnern eines Mehrfamilienhauses in Esslingen eskalierte. Wegen eines Messerangriffs auf seinen Widersacher wurde ein 47-Jähriger nun zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.
Den Tatvorwurf des versuchten Totschlags aus der Anklageschrift ließ die 19. Große Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts nicht gelten. Das Schwurgericht verurteilte einen 47-jährigen Mann aus Esslingen aber wegen gefährlicher Körperverletzung. Der zweifache Familienvater hatte im Januar letzten Jahres seinen Nachbarn im Zuge eines schon länger schwelenden Streites in einem Mehrfamilienhaus in Esslingen-Brühl mit einem Messer angegriffen und dadurch verletzt.
Für diese Messerattacke wurde der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Vollstreckung wurde aber zur Bewährung ausgesetzt und die Bewährungszeit auf zwei Jahre festgesetzt. Als eine von mehreren gerichtlichen Auflagen muss der Angeklagte auch einen Betrag in Höhe von 1200 Euro an eine in Backnang ansässige gemeinnützige Organisation bezahlen.
Mit dem Urteil wurde der Schlusspunkt unter einen seit längerer Zeit gärenden Disput zwischen dem 47-Jährigen und einem zum Tatzeitpunkt unter ihm wohnenden Mann gesetzt. Mehrfach hatte sich der Nachbar von unten über Lärm in der Wohnung des nun Verurteilten beschwert. Einmal, so hatte der Angeklagte während des Prozesses erklärt, habe das Kind in der Nachbarwohnung mit einem Ball gespielt, doch der unter ihm Wohnende habe ihn für den Krach verantwortlich gemacht. Immer wieder sei es zu verbalen Auseinandersetzungen gekommen.
Am Montag, 23. Januar, geriet die Situation aus dem Ruder. Durch eine ungeschickte Bewegung habe er in seiner Wohnung während des Schauens eines Fußballspiels eine Weinflasche vom Couchtisch auf den Boden geworfen, hatte der Angeklagte während des Prozesses gesagt. Prompt sei der Nachbar auf der Matte gestanden, habe sich beschwert und ihn beleidigt. Als der andere Mann in die Tasche seines Jogging-Anzugs griff, habe er sich bedroht gefühlt. Darum, so der Angeklagte, habe er ein Messer aus der Küche geholt, doch sein Widersacher sei in Richtung Treppenhaus davongelaufen. Auf einem Absatz habe er, so gab der Angeklagte weiter an, sich über das Treppengeländer gelehnt und dabei dem anderen Mann versehentlich in den Rücken gestochen. Das Gericht sah diese Darstellung skeptisch und verurteilte ihn zu einer Bewährungsstrafe (sw).