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Aus Berlin für Esslingen (CDU)

Grübel: Aktuelles zur Wahlrechtsreform

Foto: Tobias Koch

Am Freitag letzte Woche wurde über den Gesetzesentwurf der Ampel-Koalition zur Wahlrechtsreform abgestimmt. Der von der Ampel-Koalition beschlossene Gesetzesentwurf sieht vor, dass zukünftig maximal 630 Abgeordnete im Bundestag sitzen sollen. Die Zahl der Wahlkreise soll bei 299 bleiben. Die Grundmandatsklausel soll aufgehoben werden. Diese sorgte bisher dafür, dass Parteien, die zwar die Fünf-Prozent-Hürde nicht erreicht, aber mindestens drei Direktmandate gewonnen haben, trotzdem gemäß des Zweitstimmenergebnisses als eine Fraktion im Bundestag bilden können. Weiterhin bestehen bleibt das Kappungsmodell. Dadurch ist es möglich, dass ein Abgeordneter, der seinen Wahlkreis direkt gewonnen haben, trotzdem nicht in den Bundestag einzieht, sofern seine Partei bei den Zweitstimmen nicht gut genug abschneidet. „Dieses Vorgehen geht gegen das Prinzip des direktgewählten Abgeordneten und entwertet die Erststimme und damit den Willen der Bevölkerung in den Wahlkreisen“ sagt Markus Grübel. Die CDU/CSU- Bundestagsfraktion sprach sich gegen den von der Ampel vorgelegten Gesetzesentwurf aus. Von der Ampel-Koalition wurden mit diesem Gesetzesentwurf auch alle Möglichkeiten blockiert, eine fraktionsübergreifende Lösung zu finden. „Der Gesetzesentwurf kommt in seiner jetzigen Form vor allem den Regierungsparteien zu Gute. Wir wollen eine umfassende Lösung, die niemanden abhängt und dem Willen des Wählers Ausdruck verleiht“ so Markus Grübel. Ab der übernächsten Wahlperiode müssen zudem die Wahlkreise neu zugeschnitten werden, da die durchschnittliche Bevölkerungszahl in einem Wahlkreis nur noch um 10 Prozent abweichen darf.