Foto: Statistisches Bundesamt Wiesbaden
Die Ampel-Koalition hat einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Wahlrechts vorgelegt. Der Entwurf sieht einen Wegfall der Ausgleichs- und Überhangmandate vor. Eine Senkung der Wahlkreiszahl ist jedoch nicht mehr vorgesehen. Das Zweitstimmenwahlrecht soll laut des Entwurfs erhalten bleiben, jedoch ist die Zweitstimme, künftig Hauptstimme, allein entscheidend für die Verteilung der Sitze im Bundestag. Die direkt gewählten Wahlkreisbewerber kommen nur zum Teil zum Zug. Damit könnten in manchen Wahlkreisen keine Abgeordneten mehr in den Bundestag ziehen. „Damit wird der Wille des Wählers missachtet“ so Markus Grübel.
Markus Grübel kritisiert die Herangehensweise der Ampel: „Gespräche über den Gesetzesentwurf hätten parteiübergreifend stattfinden müssen. Die Ampel will diesen Gesetzesentwurf aber schnell durchdrücken.“ Der übliche Weg über die Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit wurde von der Ampel-Koalition mit diesem Gesetzesentwurf leider übergangen.
Die CDU/CSU- Bundestagsfraktion sieht in dem Gesetz eine Missachtung des Rechtsstaats- und Demokratieprinzips. Falls dieser Gesetzesentwurf so ins Parlament kommen würde behält sich die Fraktion eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht vor.
„Wir wollen eine Verkleinerung des Bundestages und die Wahlrechtsreform nicht aufschieben. Wir wollen aber eine verfassungskonforme und ordentlich ausgearbeitete Wahlrechtsreform“ erläutert Markus Grübel. Die Wahlkreise sollen unverändert bleiben. Im Kreis Esslingen gibt es dann weiter zwei Wahlkreise. Esslingen und Nürtingen.