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Nachdem das Bundesverfassungsgericht vor zwei Jahren das Verbot organisierter Sterbehilfe für nicht zulässig beurteilt hatte, ringt die Politik um eine Neuregelung. In einer Orientierungsdebatte hat der Bundestag nun drei fraktionsübergreifende Vorschläge diskutiert. Alle drei sehen eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes vor, um erstmals eine Abgabe todbringender Medikamente zum Zweck eines Suizids zu erlauben. Für die Abgabe formulieren sie aber unterschiedliche Bedingungen. “Der Gesetzentwurf, den ich im Moment am ehesten unterstützen würde, ist das „Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung“, welcher vorsieht, dass die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ grundsätzlich strafbar sein soll”, so Grübel. Nicht rechtswidrig soll die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe dann sein, wenn der suizidwillige Mensch „volljährig und einsichtsfähig“ ist, sich mindestens zweimal von einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie hat untersuchen lassen und mindestens ein Beratungsgespräch absolviert hat. Zwischen den Untersuchungsterminen sollen mindestens drei Monate liegen. Dem Entwurf zufolge soll zwischen der abschließenden Untersuchung und der Selbsttötung eine „Wartefrist“ von mindestens zwei Wochen liegen. Der Entwurf sieht zudem einen neuen Paragraf 217a gegen die „Werbung für die Hilfe zur Selbsttötung“ vor. “Wir müssen der Neuregelung verhindern, dass die Hemmschwelle zur Tötung sinkt. Sonst wird aus einer extremen Ausnahme schnell eine normale Sterbeweise, vor allem auch für alte Menschen oder jene, die in einer Lebenskrise stecken”, mahnt Grübel. Die Frage, was unerträglich sei, lasse sich nur schwer allgemein beantworten. Grübel steht im intensiven Austausch mit Verbänden und Vereinigungen, die Vorschläge zur Suizidprävention machen. Die Entwürfe sollen noch vor der Sommerpause in erster Lesung beraten werden. Nach Anhörungen im Spätsommer, könnte im Oktober die Entscheidung fallen