Sie gehörten zu den Helden der Coronapandemie, es wurde abends auf dem Balkon für sie geklatscht. Nun müssen Pflegekräfte sowie andere Angestellte im medizinischen Bereich ab dem 15. März 2022 eine Schutzimpfung gegen Covid-19 aufweisen. Ansonsten können sie ihre Tätigkeit nicht ausüben. Der Bundestag beschloss die Regelung am 10. Dezember, es war eine der ersten Amtshandlungen der neuen Ampelregierung. Virologen hatten schon länger eine Impfpflicht für Pflegeberufe gefordert.
Doch wie kommt diese bei den Betroffenen an? Als eine „Katastrophe“ bezeichnet eine Krankenschwester aus Nürtingen, die lieber anonym bleiben möchte, die eingeführte Impfpflicht. Sie selber ist geimpft. Die Stimmung auf ihrer Station sei angespannt. Einige ihrer Kollegen und Kolleginnen seien nicht geimpft. Daher sei die Angst da, dass am Ende die Hälfte des Teams das Krankenhaus verlassen könnte.
Diese Sorge teilt auch Daniela (Name von der Redaktion geändert), eine Krankenschwester aus dem Kreis Esslingen. Die meisten ihrer Kollegen und Kolleginnen seien geimpft, doch es gebe auch welche, die sich noch keine Spritze verabreichen ließen. Daniela geht davon aus, dass die Impfunwilligen die Pflege verlassen werden und sich der Personalmangel verschlimmern wird. Allgemein befürwortet sie aber die Impfpflicht, die Krankenschwester ist selber bereits geboostert. „Gerade in unserem Bereich, in dem wir tagtäglich mit Patienten und Angehörigen zu tun haben und wir uns da doch leicht anstecken können, finde ich es exorbitant wichtig, sich impfen zu lassen“, sagt sie.
Ihre Kollegin aus Nürtingen hat kein Verständnis dafür, dass sich Pflegekräfte und Angestellte im Gesundheitswesen impfen lassen müssen und andere Berufsgruppen nicht. „Was ist mit einem Bäcker, wenn der über sein Brot hustet, kann das auch schlimm sein“, sagt sie.
Mit einer Kündigungswelle rechnet Anja Dietze, die Pressesprecherin des Esslinger Klinikums, nicht. Das Krankenhaus weise eine hohe Impfquote auf, die Mitarbeitenden seien überwiegend geimpft und geboostert. Die Angestellten, die noch nicht immunisiert seien, unterstütze man mit Angeboten und versuche, auf Fragen und Unsicherheiten einzugehen. Ähnlich sieht die Situation in den Medius Kliniken aus. „Die Impfquote unseres Personals ist sehr hoch“, sagt der Pressesprecher Jan Schnack. „Wir bieten immer wieder Corona-Impfungen für unsere Belegschaft an. Diese Impfaktionen werden sehr gut angenommen.“ Stand Montag lagen noch keine Kündigungen als Reaktion auf die partielle Impfpflicht vor.
Von den 470 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Städtischen Pflegeheimen Esslingen waren bei den letzten Zählungen rund 100 noch nicht geimpft, berichtet Geschäftsführer Thilo Naujoks. Aber die Bereitschaft, sich den Piks setzen zu lassen, habe in den vergangenen Tagen nochmals zugenommen. „Es sind keine 100 mehr.“ Seine persönliche Grundhaltung deckt sich mit der des Bundesverbands der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen, kurz BDKS: „Ich befürworte ganz klar eine allgemeine Impfpflicht. Dass man den Gesundheitsbereich isoliert da herausnimmt, sehe ich aber kritisch“, so Naujoks. Aus Sicht des Bundesverbands sei eine Beschränkung der Impfpflicht auf den Gesundheits- und Pflegebereich weder sachlich noch moralisch oder juristisch zu rechtfertigen. „Ich will meine nicht geimpften Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch nicht verlieren.“
Während die Impfpflicht für Pflegekräfte dennoch in trockenen Tüchern ist, wurde die Entscheidung über einen Coronabonus für sie ins nächste Jahr verlegt. Schon für den Sommer 2020 hatte der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn eine Sonderzahlung angekündigt, diese kam letztendlich aber nicht allen Pflegekräften zur Gute, was für reichlich Kritik sorgte. An eine Sonderzahlung glaubt die Krankenschwester aus Nürtingen schon lange nicht mehr. Aber Geld sei auch nicht alles, betont sie. „Es ändert nichts an den stressigen Bedingungen und der Ansteckungsgefahr in unserem Beruf.“
Auch Daniela betont, wie schwierig die aktuelle Situation für das Personal sei. „Es ist nicht nur sehr belastend für die Pflegekräfte, die mit den coronaerkrankten Patienten arbeiten, sondern es ist auch eine sehr große Belastung für die anderen Stationen, denn die müssen auch die Patienten versorgen, die trotzdem in die Klinik müssen“. Wenn zum Beispiel eine Pflegekraft auf der Chirurgie arbeite, müsse diese nun auch Patienten betreuen, die etwa an internistischen oder kardiologischen Erkrankungen leiden. Neben dem Personal in den Kliniken und Alten- und Pflegeheimen müssen auch Hebammen und Mitarbeitende in Geburtshäusern, Arztpraxen und Physiotherapiepraxen vom 15. März an eine Impfung gegen Covid-19 nachweisen.
Die Impfpflicht betrifft nicht nur die Pflegekräfte, sondern auch alle anderen Angestellten, die in einer medizinischen Einrichtung arbeiten, wie zum Beispiel das Reinigungspersonal. Weiter betroffen von der Regelung sind Angestellte im Rettungsdienst, Personal, das in medizinischen Einrichtungen mit Menschen mit Behinderung arbeitet sowie Mitarbeitende im ambulanten Pflegedienst und in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes.
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