Foto: Markus Grübel
Notfallsanitäter können viel, dürfen aber nicht alles. Hier haben wir die Lage jetzt im Notfallsanitätergesetz verbessert. Der Bundestag hat das „Gesetz zur Reform der Medizinischen Assistenzberufe“ (MTA-Gesetz) verabschiedet. Auf Initiative der CDU gibt es nun Erleichterungen bei der Arbeit und mehr Rechtssicherheit für die Rettungsdienste. „Bis zum Eintreffen des Notarztes dürfen Notfallsanitäter künftig bei Lebensgefahr invasive medizinische Maßnahmen anwenden, die sie beherrschen“, so der Esslinger Bundestagsabgeordnete Markus Grübel. Intravenös einen Zugang legen und eine Glukoselösung spritzen – diese Maßnahmen wenden Rettungssanitäter beispielsweise bei Diabetes-Patienten mit Unterzuckerung an. Bislang haben Notfallsanitäter diese und andere medizinische Handgriffe, unter anderem das Verabreichen von Notfallmedikamenten, bevor der Notarzt eintrifft, in einer rechtlichen Grauzone ausgeübt. Das betrifft in der Praxis vor allem das Legen eines Zugangs und das Verabreichen von Medikamenten. „Diese Kompetenzerweiterung für die Mitarbeiter im Rettungsdienst bedeutet eine Steigerung an Sicherheit für die Menschen auch hier in unserem Landkreis. Oft zählt jede Minute. Da ist eine optimale und vor allem schmerzlindernde Erstversorgung Gold wert“, so Grübel.